Allgemeine Geschäftsbedingungen / GrundsätzlichesEs wird mit jedem Kunden ein individuell ausgearbeiteter Vertrag geschlossen. Jeder Vertrag einschließlich aller Nebenabreden mit ALLWOBE bedarf ausschließlich der Schriftform mit den originalen Unterschriften beider Vertragspartner. Ausnahme: ALLWOBE kann in dringenden Fällen (nach eigenem Ermessen) auch durch den Beginn der Arbeitsaufnahme, die Vertragsannahme bestätigen, wenn der Auftraggeber (nach Rücksprache mit der ALLWOBE-Geschäftsleitung) seinen Auftrag vorher schriftlich fixiert und mit Unterschrift versehen an ALLWOBE mindestens per Fax übermittelt hat. AGB`s Dritter sowie elektronische Verträge werden von ALLWOBE generell nicht anerkannt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart ist, gilt das BGB in seiner neuesten Fassung. Je angeforderten schriftlichen Kostenvoranschlag werden 18,-- EURO Schutzgebühr + jeweils gesetzlicher MwSt. berechnet. Jeder Kostenvoranschlag wird grundsätzlich erst nach Zahlungseingang der Schutzgebühr -unter Angabe der von uns vorgegebenen Auftrags-Nummer !- auf unser Bank-Konto an den Auftraggeber zugestellt. Die gezahlte Schutzgebühr wird im Falle einer Auftragserteilung selbstverständlich verrechnet. Bei Einzelaufträgen / Kleinaufträgen bis 99,-- € werden je Anfahrt innerhalb Berlin 25,-- € + jeweils gesetzlicher MwSt. berechnet. Für jede angefallene Lohnstunde pro Mitarbeiter werden je nach art der Dienstleistung mindestens jedoch 12,50 Euro + gesetzlicher MwSt. berechnet. Zum Beispiel: bei Entrümpelung / Räumung in Keller und / oder Wohnung, Reinigungsarbeiten in Haus und Wohnung, Reparaturen, Scheuerdesinfektion, Fenster putzen sowie sonstige Hilfsarbeiten etc. Hinzu kommen hier notwendiges Material und - falls erforderlich - anfallende LKW-Kosten, sowie die Kippkosten bei der BSR. Siehe bitte hierzu: (1) (2) (4) Im beidseitigen Einvernehmen kann auch ein pauschaler Festpreis für die jeweilige Dienstleistung ausgehandelt werden. Bei Arbeiten / Aufträgen, welche die Mitarbeit von speziell qualifiziertem Fachpersonal erforderlich machen, können im Einzelfall höhere Lohnkosten veranschlagt werden. Siehe bitte hierzu: (1) (3) ALLWOBE ist bei Einzelaufträgen erst zur Leistung nach Zahlungseingang einer Vorauszahlung von mindestens 75% der im Vertrag vereinbarten Netto-Gesamtsumme zuzüglich der jeweils gültigen MwSt. verpflichtet. Notfallreparaturen, Eiltaufträge und/oder Daueraufträge (z. B.: Wohnungs-, Unterhalts- und Aufgangsreinigung, in Mietshäusern, sowie Gartenpflege etc.) können hiervon abweichend ausgehandelt werden. Bei nachgewiesener Bonität (z. B.: Bankbürgschaft), kann auch eine geringere Vorkasse vereinbart werden. Die vom ALLWOBE Hausmeister und Transport - Service ab: 08. April 2009 akzeptierten Zahlungsweisen sind . . .
![]() BAR-ZAHLUNG VERRECHNUNGSSCHECK ÜBERWEISUNG Der Gerichtstand für alle Vertragsparteien ist auschließlich am Sitz der Firma ALLWOBE in Berlin. A C H T U N G : Verträge im ALLWOBE Geschenke-Shop werden ausschließlich zwischen dem Käufer und der Firma Spreadshirt sprd.net AG, Karl-Heine-Straße 97, in 04229 Leipzig geschlossen. Die AGB der Firma Spreadshirt sprd.net AG sind bereitgestellt auf der ALLWOBE SHOP-Seite. Es gelten daher dort ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Spreadshirt in 04229 Leipzig. Besondere
Hinweise:
(1) Im Einzelfall ist im beiderseitigen Einvernehmen jedoch auch die Vereinbarung einer festen Kostenpauschale möglich. (2) Bei Ekel erregenden Arbeitseinsatz (z. B.: in stark verwahrlosten Wohnungen oder bereits vor Arbeitsbeginn vorhandener, zu Brechreiz führender Geruchsbildung in den zu bearbeitenden Räumlichkeiten etc.) erfolgt ein Aufschlag von 25% auf den Gesamtpreis. Dieser Zuschlag wird in unseren Verträgen als E-Zuschlag bezeichnet. (3) Bei Hinzuziehung von betriebsfremden Fachpersonal/Subunternehmer (z. B.: Maler, Schädlingsbekämpfer, Klempner etc.) können andere Stundenlöhne berechnet werden. (4) Bei Aufträgen von Dritten (insbesondere bei Abwesenheit und/oder Tod des eigentlich gesetzlich Berechtigten) ist dem Auftrag eine schriftliche Vollmacht bzw. eine Verfügungsberechtigung bei zu legen, da ansonsten aus rechtlichen Gründen keine Räumung / Transport von uns durchgeführt werden darf (die Schlüsselübergabe allein ist hier leider nicht ausreichend). Der ALLWOBE-Transporteur wird diese Vollmacht des Verfügungsberechtigten bis zur Entladung des Transportgutes (für evtl. Kontrollen der Behörden) mit sich führen. Der ALLWOBE - Geschäftsführer & Webmaster Zuletzt
aktualisiert am 08.04.2009
|

